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"Actore non probante reus absolvitur." 
 

„Wenn der Kläger keinen Beweis liefert wird der Angeklagte freigesprochen.“

 

Im Rechtsgebiet Strafrecht kann ich Ihnen unter anderem folgende Tätigkeiten und Leistungen anbieten:

 

-          die persönliche Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens

-          die Begleitung zu Anhörungs- und / oder Vernehmungsterminen bei Polizei, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei der Untersuchung durch Sachverständige

-          ich vertrete Sie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, unter anderem durch die Stellung von sachgerechten Beweisanträgen

-          die persönliche bzw. telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter

-          die Beratung und Vertretung in Haftsachen , z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung oder Haftbeschwerde

-          durch Besuch in der Justizvollzugsanstalt

-          die Vertretung in Hauptverhandlungsterminen, ob in der ersten Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren beispielsweise bei folgenden Delikttypen:

-          Verstöße gegen das Betäubungsmittelstrafrecht

-          Straßenverkehrsdelikte, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

-          Aussagedelikte, wie z. B. falsche uneidliche Aussage gem. § 153 StGB, Meineid gem. § 154 StGB

-          Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z. B. sexueller Missbrauch gem. § 176 StGB, Vergewaltigung gem. § 177 StGB

-          Straftaten gegen das Leben, wie z. B. Totschlag gem. § 212 StGB, Mord gem. § 211 StGB

-          Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie z. B. einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB, gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

-          Vermögensdelikte, wie z. B. Diebstahl gem. § 242 StGB, Raub gem. § 249 StGB, Erpressung gem. § 253 StGB, Betruggem. § 263 StGB

-          Urkundenfälschung gem. § 267 StGB

-          Gemeingefährliche Straftaten, wie z. B. Brandstiftung bzw. schwere Brandstiftung gem. §§ 306, 306 a StGB

-          ich vertrete und verteidige Jugendliche und Heranwachsende in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

-          ich bearbeite Berufungen gegen ein erstinstanzliches Urteil und vertrete auch im Berufungshauptverhandlungstermin

-          ich lege Revision ein und begründe diese sowie ich auch Sie im Revisionshaupt-verhandlungstermin vertrete

-          ich lege Einspruch gegen einen Strafbefehl ein und vertrete Sie im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin

-          Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

-          Stellung eines Antrages auf Strafaussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung und Vertretung im entsprechenden Anhörungstermin

Strafrecht

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