"Actore non probante reus absolvitur."
„Wenn der Kläger keinen Beweis liefert wird der Angeklagte freigesprochen.“
Im Rechtsgebiet Strafrecht kann ich Ihnen unter anderem folgende Tätigkeiten und Leistungen anbieten:
- die persönliche Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens
- die Begleitung zu Anhörungs- und / oder Vernehmungsterminen bei Polizei, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei der Untersuchung durch Sachverständige
- ich vertrete Sie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, unter anderem durch die Stellung von sachgerechten Beweisanträgen
- die persönliche bzw. telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter
- die Beratung und Vertretung in Haftsachen , z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung oder Haftbeschwerde
- durch Besuch in der Justizvollzugsanstalt
- die Vertretung in Hauptverhandlungsterminen, ob in der ersten Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren beispielsweise bei folgenden Delikttypen:
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelstrafrecht
- Straßenverkehrsdelikte, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB
- Aussagedelikte, wie z. B. falsche uneidliche Aussage gem. § 153 StGB, Meineid gem. § 154 StGB
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z. B. sexueller Missbrauch gem. § 176 StGB, Vergewaltigung gem. § 177 StGB
- Straftaten gegen das Leben, wie z. B. Totschlag gem. § 212 StGB, Mord gem. § 211 StGB
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie z. B. einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB, gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
- Vermögensdelikte, wie z. B. Diebstahl gem. § 242 StGB, Raub gem. § 249 StGB, Erpressung gem. § 253 StGB, Betruggem. § 263 StGB
- Urkundenfälschung gem. § 267 StGB
- Gemeingefährliche Straftaten, wie z. B. Brandstiftung bzw. schwere Brandstiftung gem. §§ 306, 306 a StGB
- ich vertrete und verteidige Jugendliche und Heranwachsende in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- ich bearbeite Berufungen gegen ein erstinstanzliches Urteil und vertrete auch im Berufungshauptverhandlungstermin
- ich lege Revision ein und begründe diese sowie ich auch Sie im Revisionshaupt-verhandlungstermin vertrete
- ich lege Einspruch gegen einen Strafbefehl ein und vertrete Sie im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin
- Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Stellung eines Antrages auf Strafaussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung und Vertretung im entsprechenden Anhörungstermin