Insolvenzrecht
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Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen zwei Verfahrensarten: der Regelinsolvenz für Unternehmen und der Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen.
Die Umstände können eine Abgrenzung der beiden Verfahren erschweren, insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit. Ist beispielsweise eine Privatperson noch selbstständig wirtschaftlich tätig, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht möglich. Stattdessen kommt das Regelinsolvenzverfahren zur Anwendung. Gleiches gilt, wenn die betreffende Person früher selbstständig war, jedoch noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und 20 oder mehr Gläubiger involviert sind.