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Familienrecht

Familienrechtliche Beziehungen unterhält nahezu jede Person.


Schnell kann Beratungs- und Vertretungsbedarf in einer Angelegenheit
des Familienrechts entstehen.


Störungen in einer partnerschaftlichen Beziehung, insbesondere der Ehe erfordern fachkundige Beratung. Das vom Gesetz vorgeschriebene Trennungsjahr als Voraussetzung der Ehescheidung macht eine Vielzahl von Regelungen der Ehepartner erforderlich, die unter anderem so wesentliche Bereiche wie das Sorge- und Umgangsrecht zu den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsfragen und die Regelung des ehelichen Zugewinns, des Hausrats und der Ehewohnung betreffen.


Nicht selten sind auch steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ein weiterer bedeutsamer Bestandteil des Familienrechts ist das Unterhaltsrecht. Unterhaltsrechtliche Rechtsprechung erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des BGB in Verbindung mit der Anwendung ständig aktualisierter Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Beratungsbedarf besteht insbesondere bei getrenntlebenden oder geschiedenen, wiederverheirateten Vätern und Müttern sowie deren Ehepartnern, Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Vätern nichtehelicher Kinder sowie Kindern des Personenkreises.

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